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SCHULJAHR 2010/2011
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| ANMELDUNG NEUER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER |
Mit der Anmeldung an die Kantonsschule Im Lee Winterthur erfolgt die Wahl des Maturitätsprofils:
und die Wahl einer Sprachkombination (nur im sprachlichen Profil) und die Entscheidung für den zweisprachigen Lehrgang in Deutsch und Englisch.
Alle weiteren Entscheidungen fallen im Laufe der Schulzeit (vgl. die Informationsblätter zu den einzelnen Maturitätsprofilen).
Zulassungsbedingungen
Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung für die erste Klasse der Kantonsschule Im Lee Winterthur setzt den Besuch von 8 Schuljahren (6 Jahre Primarschule und 2 Jahre Sekundarschule oder eine gleichwertige Ausbildung) voraus. Es werden nur Schülerinnen und Schüler zur Prüfung zugelassen, die nach dem 30.4.1993 geboren sind.
Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule
Die Zulassungsbedingungen zur Aufnahmeprüfung für Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule sind gemäss dem Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarschule geregelt: Zugelassen werden Schülerinnen und Schüler, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilung A der Sekundarstufe besuchen und, sofern bei einem oder mehreren Fächern Anforderungsstufen vorgesehen sind, in den Anforderungsstufen I oder II unterrichtet werden.
Nähere Auskünfte erteilen Ihre Sekundarlehrerinnen und -lehrer oder das Rektorat der Kantonsschule Im Lee (vgl. auch den Abschnitt Erfahrungsnoten).
Schülerinnen und Schüler aus dem Langgymnasium
Der Übertritt von einer 2. oder 3. Klasse des Langgymnasiums an die Kantonsschule Im Lee ist grundsätzlich prüfungsfrei. Nähere Auskünfte zu den besonderen Rahmenbedingungen erteilt das Rektorat.
Schülerinnen und Schüler des 10. Schuljahres
Die Zulassung zur Aufnahmeprüfung ist nur möglich, wenn am Ende des 9. Schuljahres die Zulassungsbedingungen bereits erfüllt waren.
Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler
Auch Schülerinnen und Schüler, die nicht im Kanton Zürich wohnhaft sind, müssen die Aufnahmeprüfung an der Kantonsschule Im Lee Winterthur ablegen. Eine in einem anderen Kanton bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt - ausser bei Wohnsitzwechsel der Familie - nicht zur Aufnahme. Im Falle eines ausserkantonalen Wohnsitzes muss aufgrund von interkantonalen Verträgen in den meisten Fällen ein Schulgeld bezahlt werden.
Informationsanlässe
Orientierungsabend für Eltern und künftige Schülerinnen und Schüler:
Montag, 18. Januar 2010, 20.00 Uhr
in der Aula der Kantonsschule, Rychenbergstrasse 120
Besuchstage für interessierte Eltern:
Freitag, 5. März und Montag, 8. März 2010
Anmeldung
Die Anmeldung kann ab Montag, 4. Januar 2010 via Internet mittels eines PIN-Codes erfolgen. Am Orientierungsanlass bzw. auf dem Sekretariat ist ein Formular erhältlich, dass als Zeugnisbestätigung (bei Übertritt aus einem Langgymnasium: Anmeldeformular) dient und zugleich auch den PIN-Code enthält. Für die Anmeldung wird eine Gebühr von Fr. 20. erhoben. Diesen Betrag bezahlt man in der Regel mit dem Erwerb des oben genannten Formulars.
Die Anmeldung hat bis zum 15. März 2010 zu erfolgen. Dieser Termin ist auch für Schülerinnen und Schüler verbindlich, die aus einem Langgymnasium (unter Umständen auch in Verbindung mit einer Repetition) an die Kantonsschule Im Lee übertreten oder sich nach einer nicht bestandenen Probezeit erneut an unserer Schule anmelden wollen. Verspätete Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Nach erfolgter Anmeldung müssen der Schule folgende Unterlagen zugestellt werden:
Altersnachweis: Kopie Geburtsschein oder Personalausweis oder Familienbüchlein (bei Einbürgerung zusätzlich Kopie der Bürgerrechtsurkunde)
- von Klassenlehrperson und Eltern unterschriebene Zeugnisbestätigung für die Aufnahme in ein Kurzgymnasium (falls Sekundarschule) oder
- von den Eltern unterschriebenes Anmeldeformular für den Übertritt aus einem Lang- an ein Kurzgymnasium und vom Schulsekretariat des Untergymnasiums ausgestellte Zeugnisbestätigung für den Übertritt an ein Kurzgymnasium (falls Untergymnasium) oder
- Kopie des letzten Zeugnisses aus der Sekundarschule (falls andere Schule wie 10. Schuljahr, Berufswahlschule etc.)
- Zahlungsbeleg für die Anmeldegebühr von Fr. 20.- (sofern nicht direkt bezahlt)
Allfällige Einteilungs- bzw. Kameradenwünsche müssen schriftlich (von allen Beteiligten unterschrieben) bis Ende Mai dem Sekretariat zugestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Verwirklichung dieser Wünsche.
Doppelanmeldungen
Es ist nicht möglich, sich an zwei Schulen für den gymnasialen Lehrgang anzumelden. Hingegen besteht die Möglichkeit, sich sowohl für ein Gymnasium als auch die Handelsmittelschule (HMS+), die Fachmittelschule (FMS) oder die Informatikmittelschule (IMS, nach erfolgter Aufnahme, s.u.) anzumelden. Wer dies wünscht, hat sich an beiden gewählten Schulen termingerecht bis zum 15. März 2010 anzumelden. Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Im Detail gelten folgende Rahmenbedingungen:
Doppelanmeldung Gymnasium - Handelsmittelschule (HMS+; ab 2. oder 3. Sekundarklasse)
Schülerinnen und Schüler, die sich auch für die Handelsmittelschule anmelden wollen, müssen dies auf der Gymnasiums-Anmeldung im entsprechenden Abschnitt vermerken. Wer an der schriftlichen Aufnahmeprüfung ans Gymnasium mindestens den Schnitt von 4,12 (für Schüler aus öffentlichen Schulen) bzw. 3,87 (Schülerinnen und Schüler aus privaten Schulen) erreicht hat, wird in die Handelsmittelschule aufgenommen.
Doppelanmeldung Gymnasium - Fachmittelschule (FMS; nur ab 3. Sekundarklasse)
Schülerinnen und Schüler, die sich auch für die Fachmittelschule anmelden wollen, müssen dies auf der Gymnasiums-Anmeldung im entsprechenden Abschnitt vermerken. Diese Schülerinnen und Schüler legen zuerst die ordentliche Prüfung ans Gymnasium ab. Wenn sie an dieser Prüfung mindestens den Durchschnitt von 3,75 (für Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Schulen) bzw. 3,25 (Schülerinnen und Schüler aus privaten Schulen) erreicht haben, werden sie an der Fachmittelschule zu einer Nachprüfung zugelassen.
Doppelanmeldung Gymnasium - Informatikmittelschule (IMS; nur ab 3. Sekundarklasse)
Wer bereits an die IMS aufgenommen ist (Prüfung im Oktober 2009 für das Schuljahr 2010/11) kann sich auch noch für die Prüfung an ein Kurzgymnasium anmelden, sofern die Altersgrenze nicht überschritten ist. Die bestandene IMS-Prüfung gilt nicht als prüfungsfreier Zutritt an das Kurzgymnasium.
Aufnahmeprüfungen
Die Zulassung zur Aufnahmeprüfung setzt einen Besuch der 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule voraus (Abt. A, Anforderungsstufen I oder II). Für den Prüfungsstoff ist das vom Bildungsrat erlassene Reglement verbindlich: Anschlussprogramm Sekundarschule - Mittelschule, Ausgabe Juli 2004. Der Umfang des Prüfungsstoffs für Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse kann leicht grösser sein als für diejenigen aus der 2. Klasse.
Schriftliche Prüfungen
Montag, 17. Mai 2010, 08.15 Uhr: Deutsch
Dienstag, 18. Mai 2010, 08.15 Uhr: Mathematik und Französisch
Die genaue Einteilung (Kandidatennummer, Zimmer) wird rechtzeitig mitgeteilt.
Im Falle einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, an den Prüfungen teilzunehmen, ist das Sekretariat rechtzeitig zu benachrichtigen und ein ärztliches Zeugnis beizubringen. Für diese Schülerinnen und Schüler wird eine Nachprüfung organisiert. Nachträglich kann auf Prüfungs-misserfolge infolge Krankheit nicht eingetreten werden.
Material: Für alle schriftlichen Prüfungen ist eigenes Notizpapier sowie ein Kugelschreiber oder eine Füllfeder mitzubringen, für die Mathematikprüfung auch Massstab, Zirkel, Zeichendreieck sowie ein Taschenrechner mit dem üblichen Funktionsumfang der in der Sekundarschule verwendeten Rechner. Taschenrechner, welche leistungsfähiger sind als übliche Sekundarschulrechner, dürfen nicht benutzt werden. Das in der Oberstufe verwendete Wörterbuch Wort für Wort oder der Duden (Band 1: Rechtschreibung) darf für den Prüfungsteil «Verfassen eines Textes» (Aufsatz) benutzt werden. An der Französischprüfung darf zum Teil ein zweisprachiges Wörterbuch (zum Beispiel Pons oder Langenscheidt) verwendet werden. Die Verwendung von elektronischen Wörterbüchern ist nicht gestattet. Alle Wörterbücher müssen selbst zur Prüfung mitgebracht werden.
Darüber hinaus müssen alle Kandidatinnen und Kandidaten an beiden Prüfungstagen einen amtlichen Ausweis mit Foto auf sich tragen.
Mündliche Prüfungen
Mittwoch, 2. Juni 2010, nach persönlichem Aufgebot
Erfahrungsnoten
Gemäss dem gültigen Aufnahmereglement gilt bei Schülerinnen und Schülern aus der 2. oder 3. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarschule oder einer entsprechenden ausserkantonalen Schule die folgende Regelung:
Die Noten der Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik (2/3 Arithmetik & Algebra, 1/3 Geometrie) des Januarzeugnisses werden alle drei als Erfahrungsnote angerechnet,
- wenn in diesen Fächern keine Anforderungsstufen unterschieden werden,
- wenn eines dieser Fächer in Anforderungsstufen unterrichtet wird und dieses in
Stufe I belegt worden ist,
- wenn zwei dieser Fächer in Anforderungsstufen unterrichtet werden und davon mindestens eines in Stufe I belegt worden ist,
- wenn alle drei Fächer in Anforderungsstufen unterrichtet werden und mindestens zwei davon in Stufe I belegt worden sind.
In allen andern Fällen wird keine Erfahrungsnote angerechnet. Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Schülerinnen und Schüler der 3. Sekundarklasse müssen das Wahlfach Geometrie belegen, damit die Erfahrungsnoten berücksichtigt werden können. Fehlt sie, so wird der Aufnahmeentscheid ohne Erfahrungsnote gefällt.
Prüfungsentscheid
Die Resultate der schriftlichen Prüfung werden folgendermassen gewertet:
• mit Berücksichtigung der Erfahrungsnoten (zu 50%):
Prüfungsdurchschnitt 4.25 und mehr: Prüfung bestanden
Prüfungsdurchschnitt zwischen 4.0 und 4.24: Zulassung zur mündlichen Prüfung
Prüfungsdurchschnitt unter 4.0: Prüfung nicht bestanden
• ohne Berücksichtigung der Erfahrungsnoten:
Prüfungsdurchschnitt 4.0 und mehr: Prüfung bestanden
Prüfungsdurchschnitt zwischen 3.5 und 3.99: Zulassung zur mündlichen Prüfung
Prüfungsdurchschnitt unter 3.5: Prüfung nicht bestanden
Das Resultat einer allfälligen mündlichen Prüfung zählt zusammen mit demjenigen der schriftlichen Prüfung als Prüfungsnote. Für das Bestehen ist ein Gesamtdurchschnitt von 4.25 (mit Erfahrungsnoten) bzw. 4.00 (ohne Erfahrungsnoten) nötig.
Prüfungsvorbereitung
Prüfungen der letzten drei Jahre sind auf dem Internet unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch abrufbar. Der Verlag der Sekundarlehrerkonferenz (Postfach, 8135 Langnau a.A., Tel. 044 713 04 70, Fax 044 713 21 61, www.shop-sekzh.ch) veröffentlicht Jahreshefte mit Sammlungen von Prüfungsaufgaben. Die Hefte (Deutsch und Französisch bzw. Mathematik) sind auch im Buchhandel erhältlich.
Auskunft über Prüfungsergebnisse
Wer schon aufgrund der schriftlichen Prüfung aufgenommen oder abgewiesen wird, nimmt nicht mehr an der mündlichen Prüfung teil und wird am 27. Mai 2010 (Versanddatum) darüber schriftlich benachrichtigt. Die andern erhalten eine Einladung zur mündlichen Prüfung und nach dieser Prüfung das Ergebnis ebenfalls schriftlich zugestellt. Über den Stand der Prüfungen wird vor der endgültigen Mitteilung keine Auskunft erteilt.
Weitere Fragen
Sekretariat und Rektorat der Kantonsschule Im Lee stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung (Tel. 052 244 05 05 oder E-Mail sekretariat.lee@klw.bid.zh.ch). Weitere Informationen können auf unserer Homepage (www.ksimlee.ch) oder auf der Homepage der zentralen Aufnahmeprüfung unter „Fragen und Antworten“ abgerufen werden (www.zentraleaufnahmepruefung.ch).
Orientierungsabend:
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Montag, 18. Januar 2010 - 20.00 Uhr, Aula
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| Besuchstage für Eltern: |
Freitag, 5. März und Montag, 8. März 2010
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| Internetanmeldung offen: |
ab Montag, 4. Januar 2010
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Anmeldeschluss:
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Montag, 15. März 2010
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schriftliche Prüfungen:
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Montag, 17. Mai 2010, 08.15 Uhr
Deutsch
Dienstag, 18. Mai 2010, 08.15 Uhr
Mathematik und Französich
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| mündliche Prüfungen: |
Mittwoch, 2. Juni 2010
nach persönlichem Aufgebot
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aktualisiert am Samstag, 9. Januar 2010
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